Die Hammer Unterhaltsrichtlinien sind unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des Oberlandesgerichts Hamm. Sie dienen der einheitlichen Anwendung des Unterhaltsrechts und unterstützen Gerichte, Rechtsanwälte, Jugendämter sowie Unterhaltsbeteiligte bei der Berechnung von Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und weiteren Unterhaltsansprüchen.
Die Leitlinien ergänzen die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und konkretisieren die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht.
1 Zweck der Hammer Unterhaltsrichtlinien
Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen erfordert regelmäßig die Berücksichtigung zahlreicher Faktoren. Hierzu zählen insbesondere:
- das unterhaltsrelevante Einkommen,
- berufsbedingte Aufwendungen,
- Schulden und Verbindlichkeiten,
- Wohnvorteile,
- Selbstbehalte,
- die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Die Hammer Unterhaltsrichtlinien schaffen hierfür einheitliche Berechnungsgrundlagen und fördern eine möglichst gleichmäßige Rechtsprechung innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm.
2 Inhalt der Hammer Unterhaltsrichtlinien
Die Leitlinien enthalten unter anderem Vorgaben zu:
- der Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens,
- der Behandlung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit,
- der Berücksichtigung von Vermögenserträgen,
- Wohnvorteilen bei Immobilieneigentum,
- Selbstbehalten,
- Kindesunterhalt,
- Ehegattenunterhalt,
- Elternunterhalt,
- Mangelfallberechnungen.
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Hinweise zur Anwendung der Düsseldorfer Tabelle.
3 Verhältnis zur Düsseldorfer Tabelle
Die Hammer Unterhaltsrichtlinien und die Düsseldorfer Tabelle ergänzen sich gegenseitig.
Während die Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Kindesunterhalts anhand des Einkommens und des Alters des Kindes bestimmt, enthalten die Hammer Unterhaltsrichtlinien Regelungen zur Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens und zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
In der familienrechtlichen Praxis werden beide Regelwerke regelmäßig gemeinsam angewendet.
4 Bedeutung für die Unterhaltsberechnung
Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen wird zunächst das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt. Hierfür enthalten die Hammer Unterhaltsrichtlinien zahlreiche Berechnungshinweise.
Anschließend erfolgt die Einordnung in die passende Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Auf dieser Grundlage kann der konkrete Unterhaltsanspruch bestimmt werden.
Die Leitlinien haben daher erhebliche praktische Bedeutung für die tägliche Arbeit von Familiengerichten, Rechtsanwälten und Jugendämtern.
5 Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit
Ein wichtiger Bestandteil der Hammer Unterhaltsrichtlinien sind die Regelungen zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Dabei wird insbesondere festgelegt, welcher Betrag dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Lebensunterhalts verbleiben muss. Dieser Betrag wird als Selbstbehalt bezeichnet.
Die Höhe des Selbstbehalts orientiert sich regelmäßig an den jeweils geltenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien und wird in regelmäßigen Abständen angepasst.
6 Leitlinien NRW ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wurden erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln eingeführt.
Diese sog. „Leitlinien NRW“ ersetzen die bisherigen bezirksspezifischen Hammer Unterhaltsrichtlinien. Ziel ist eine landesweit möglichst einheitliche Anwendung des Unterhaltsrechts in Nordrhein-Westfalen.
Die Grundsätze der bisherigen Hammer Unterhaltsrichtlinien wirken jedoch in den neuen Leitlinien fort.
7 Bedeutung in der Praxis
Die Hammer Unterhaltsrichtlinien gehörten über viele Jahre zu den wichtigsten unterhaltsrechtlichen Leitlinien in Deutschland. Sie wurden regelmäßig von Familiengerichten, Rechtsanwälten und Jugendämtern herangezogen und haben die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht maßgeblich geprägt.
Auch nach Einführung der Leitlinien NRW bleiben sie für ältere Verfahren und für das Verständnis der Entwicklung des Unterhaltsrechts von erheblicher Bedeutung.
8 Quellen
- Hammer Unterhaltsrichtlinien des Oberlandesgerichts Hamm
- Oberlandesgericht Hamm
- Düsseldorfer Tabelle
- Leitlinien NRW (gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln)
- § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder