• Familienrecht

    Ein Mündel ist eine unter Vormundschaft stehende Person. Der Begriff des Mündels ist nur noch für Minderjährige gebräuchlich. Der Volljährige wird Betreuter genannt.


    Das Geldvermögen eines Mündels heißt Mündelgeld. Es wird vom Vormund solange verwaltet, bis das Mündel volljährig ist.

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