Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer
- freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 und 2 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Abs. 4 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
- ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1832 Abs. 1 sowie 2 und 4 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
- freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker
betreffen (Unterbringungsmaßnahme).