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§ 312 FamFG

  • sophme
  • 28. Mai 2026 um 11:10
  • 7. Juni 2026 um 21:02
  • 448 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Unterbringungssachen

    Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder Anordnung einer

    1. freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1831 Abs. 1 und 2 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
    2. freiheitsentziehenden Maßnahme nach § 1831 Abs. 4 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
    3. ärztlichen Zwangsmaßnahme, auch einschließlich einer Verbringung zu einem stationären Aufenthalt, nach § 1832 Abs. 1 sowie 2 und 4 BGB auch in Verbindung mit Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
    4. freiheitsentziehenden Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahme oder ärztlichen Zwangsmaßnahme bei Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker

    betreffen (Unterbringungsmaßnahme).

    • Unterbringung
    • Familienverfahrensgesetz
    • § 312 FamFG
    • Unterbringungssachen

Unterbringungssachen

Unterbringungssachen sind gerichtliche Verfahren über Maßnahmen, bei denen die Freiheit einer volljährigen Person eingeschränkt wird.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung,
  • andere freiheitsentziehende Maßnahmen, zum Beispiel Bettgitter oder Fixierungen,
  • ärztliche Zwangsmaßnahmen sowie
  • Unterbringungen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen der Bundesländer.

Diese Maßnahmen dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit gerichtlicher Beteiligung angeordnet oder genehmigt werden.

___________________________

Praxis-Beispiel: Ein psychisch schwer erkrankter Mann soll wegen akuter Eigengefährdung vorübergehend in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Dafür wird ein gerichtliches Unterbringungsverfahren durchgeführt, in dem geprüft wird, ob die Freiheitsentziehung rechtlich zulässig ist.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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