Außer in den sonst in diesem Gesetz, in § 16 EGGVG (des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz) sowie in § 70 Abs. 1 Satz 2 und 3 JGG (des Jugendgerichtsgesetzes) genannten Fällen, darf das Gericht Entscheidungen oder Erkenntnisse aus dem Verfahren, aus denen die Person des Betroffenen erkennbar ist, von Amts wegen nur zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten anderen Gerichten oder Behörden mitteilen, soweit nicht schutzwürdige Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegen. § 308 Abs. 3 und 4 FamFG gilt entsprechend.
Mitteilungen zur Strafverfolgung
Das Gericht darf Informationen aus einem Betreuungsverfahren nur in bestimmten Fällen an Strafverfolgungsbehörden oder andere Gerichte weitergeben.
Eine Weitergabe ist insbesondere erlaubt, wenn dies zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten notwendig ist. Dabei müssen jedoch immer die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person berücksichtigt werden. Überwiegt deren Interesse an der Geheimhaltung, darf die Information nicht weitergegeben werden.
Für die Information des Betroffenen und die Dokumentation der Mitteilung gelten besondere Schutzvorschriften.
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Praxis-Beispiel: Während eines Betreuungsverfahrens erfährt das Gericht von möglichen Straftaten zum Nachteil des Betroffenen. Das Gericht darf diese Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeben, wenn dies für die Strafverfolgung erforderlich ist und keine überwiegenden Schutzinteressen des Betroffenen entgegenstehen.
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Kurz informiert - News
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- Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
- Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
- Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
- EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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