Adoptionssachen sind Verfahren, die
- die Annahme als Kind,
- die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 BGB (des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
betreffen.
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Adoptionssachen sind Verfahren, die
betreffen.
Adoptionssachen
(1) Adoptionssachen sind gerichtliche Verfahren, die mit einer Adoption oder deren rechtlichen Folgen zusammenhängen.
Dazu gehören insbesondere Verfahren über:
In all diesen Fällen entscheidet das Familiengericht im Rahmen eines besonderen gerichtlichen Verfahrens.
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Praxis-Beispiel: Ein Ehepaar möchte ein Kind adoptieren. Dafür muss das Familiengericht prüfen, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren gehört zu den Adoptionssachen.
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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