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§ 186 FamFG

  • Weitergeleitet von „186 Nr. 1 FamFG“
  • klaus25
  • 8. März 2026 um 15:58
  • 12. März 2026 um 12:14
  • 431 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Adoptionssachen

    Adoptionssachen sind Verfahren, die

    1. die Annahme als Kind,
    2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
    3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
    4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 BGB (des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

    betreffen.

    • Adoption
    • Familienverfahrensgesetz
    • Familiensachen
    • Adoptionssachen
    • § 186 FamFG

Adoptionssachen

(1) Adoptionssachen sind gerichtliche Verfahren, die mit einer Adoption oder deren rechtlichen Folgen zusammenhängen.

Dazu gehören insbesondere Verfahren über:

  • die Annahme als Kind (also die eigentliche Adoption)
  • die Ersetzung einer erforderlichen Einwilligung zur Adoption durch das Gericht, wenn eine Person die Zustimmung verweigert
  • die Aufhebung eines bestehenden Adoptionsverhältnisses
  • die Befreiung vom Eheverbot nach § 1308 Abs. 1 BGB (z. B. wenn zwei Personen heiraten möchten, die durch eine Adoption rechtlich miteinander verwandt sind)

In all diesen Fällen entscheidet das Familiengericht im Rahmen eines besonderen gerichtlichen Verfahrens.

_______________________

Praxis-Beispiel: Ein Ehepaar möchte ein Kind adoptieren. Dafür muss das Familiengericht prüfen, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieses Verfahren gehört zu den Adoptionssachen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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