Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Jahrgang 2025.
  • Alles
  • Jahrgang 2025.
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Steuerrecht
  4. Bundesfinanzhof BFH
  5. Jahrgang 2025.

Steuerrecht VII B 81/25 (AdV), VII B 80/25 (AdV) - Keine Einziehung und Verwertung eines havarierten Öltankers und seiner Ladung in der Ostsee

  • klaus25
  • 26. Dezember 2025 um 21:18
  • 26. Dezember 2025 um 21:19
  • 107 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • BFH bestätigt Vorinstanz im vorläufigen Rechtsschutz

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei getrennten, aber sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff und dessen Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen (BFH-Beschluss vom 26.11.2025 – VII B 81/25 (AdV) betreffend Tanker; BFH-Beschluss vom 26.11.2025 – VII B 80/25 (AdV) betreffend geladenes Öl).

    Der betreffende Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf die Reede vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden. Während die Ladung bereits als sanktioniertes Gut nach Art. 3i Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (EU-Sanktionsverordnung gegen Russland) galt, wurde das Schiff selbst erst nach der Havarie durch die Verordnung (EU) 2025/395 in den Anhang XLII zu Art. 3s dieser Verordnung aufgenommen. In diesem Anhang sind jene Schiffe aufgeführt, die – in der öffentlichen Berichterstattung als sogenannte "Schattenflotte" bezeichnet – im Verdacht stehen, zur Umgehung der Russland-Sanktionen, mitunter aber auch für Spionage- und Sabotageaktionen in der Ostsee eingesetzt zu werden. Vor dem Hintergrund dieser Sanktionsregelungen ordnete das zuständige Hauptzollamt (HZA) zunächst die Sicherstellung des Schiffs und der Ölladung an. Später verfügte es –gestützt auf Art. 198 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv des Zollkodex der Union i. V. m. § 13 Abs. 1 des Zollverwaltungsgesetzes – die Einziehung und Verwertung von Ladung und Schiff. Daraufhin wandten sich die Eigentümer bzw. Charterer an das Finanzgericht (FG). Dieses ordnete im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes (sog. Aussetzung der Vollziehung) an, dass die Einziehungs- und Verwertungsverfügungen hinsichtlich Schiff und Ladung vorerst nicht vollzogen werden dürfen.

    Der BFH hat die dagegen gerichteten Beschwerden des HZA zurückgewiesen, weil begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen bestehen. Was das Schiff angeht, so ist rechtlich unklar, ob das nach der EU-Sanktionsverordnung verbotene „Verbringen in die Union“ auch dann vorliegt, wenn ein Schiff manövrierunfähig ist und ohne eigenen Willensentschluss in EU-Gewässer driftet. Zudem ist zweifelhaft, ob die Sanktionsverordnung auch ein „Verbringen aus der Union“ erfasst, obgleich der einschlägige Tatbestand –anders als andere Embargobestimmungen– die Ausfuhr nicht erwähnt. Der BFH betont außerdem, dass zugunsten des Tankers völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen seien, darunter das Nothafenrecht und das in Art. 17–18 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) verankerte Recht auf friedliche Durchfahrt. Hinsichtlich der Schiffsladung ist schließlich bisher noch nicht geklärt , ob die in der Sanktionsverordnung enthaltene Ausnahme des Art. 3s Abs. 3 VO (EU) 833/2014, die gelisteten Schiffen in Notsituationen das Anlaufen eines sicheren Hafens erlaubt, nach dem Zweck der Regelung auch das Wieder-Auslaufen eines zuvor havarierten und sodann gelisteten Schiffs samt seiner Ladung mit umfassen könnte. Aufgrund der bisher ungeklärten Fragen waren im vorläufigen Rechtsschutz zugunsten der Schiffseigner/Charterer Einziehung und Verwertung von Schiff und Ladung auszusetzen.

    BFH-Beschlüsse vom 26.11.2025 - VII B 81/25 (AdV), VII B 80/25 (AdV) - BFH PM 79/2025

    LogIn zum Volltext

    • Steuerrecht
    • BFH
    • Ostsee
    • Verwertung
    • Einziehung
    • Öltanker
    • Russland-Sanktionen

BFH stoppt vorerst Einziehung eines sanktionierten Öltankers und seiner Ladung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den EU-Russland-Sanktionen vom Zoll sichergestellter Öltanker und dessen Ölladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen. Die Maßnahmen des Zolls sind bis auf Weiteres ausgesetzt (BFH-Beschlüsse vom 26.11.2025 – VII B 81/25 (AdV) und VII B 80/25 (AdV)).

Worum ging es?

Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert. Das Schiff wurde manövrierunfähig und trieb ohne eigene Steuerungsmöglichkeit in deutsche Hoheitsgewässer, wo es schließlich vor der Insel Rügen festmachte.

  • Die Ölladung galt bereits als sanktioniertes Gut nach der EU-Sanktionsverordnung gegen Russland.
  • Das Schiff selbst wurde allerdings erst nach der Havarie in eine EU-Sanktionsliste aufgenommen („Schattenflotte“).

Das zuständige Hauptzollamt stellte daraufhin Schiff und Ladung sicher und ordnete später deren Einziehung und Verwertung an.

Streitpunkt

Die Eigentümer bzw. Charterer wandten sich dagegen an das Finanzgericht und beantragten vorläufigen Rechtsschutz.

Die zentrale Frage war:

Zitat

Durfte der Zoll Schiff und Ladung sofort einziehen und verwerten, obwohl die rechtliche Lage noch ungeklärt ist?

Entscheidung von FG und BFH

Sowohl das Finanzgericht als auch der BFH bejahten ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen.

Der BFH bestätigte daher die Aussetzung der Vollziehung.


Zentrale rechtliche Zweifel des BFH

1. „Verbringen in die EU“ bei Havarie?

Unklar ist, ob ein verbotenes Verbringen in die EU vorliegt, wenn:

  • ein Schiff manövrierunfähig ist und
  • ohne eigenen Willen in EU-Gewässer driftet.

2. Gilt das Sanktionsverbot auch für das „Verbringen aus der EU“?

Die einschlägige Vorschrift erwähnt keine Ausfuhr.
Ob sie trotzdem das Wieder-Auslaufen eines Schiffes erfasst, ist offen.

3. Völkerrechtliche Schutzpositionen

Der BFH weist darauf hin, dass zugunsten des Tankers auch Völkerrecht zu beachten ist, insbesondere:

  • das Nothafenrecht,
  • das Recht auf friedliche Durchfahrt nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

4. Sonderregelung für Notsituationen

Unklar ist außerdem, ob eine Ausnahme in der Sanktionsverordnung, die sanktionierten Schiffen in Notsituationen das Anlaufen eines sicheren Hafens erlaubt, auch das anschließende Auslaufen mitsamt Ladung umfasst.


Ergebnis

Da mehrere entscheidende Rechtsfragen ungeklärt sind, dürfen Schiff und Ladung vorerst weder eingezogen noch verwertet werden. Die endgültige Klärung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.


Kurzfazit

Bei Sanktionen gilt auch im Krisenkontext:

Zitat

Ohne klare Rechtsgrundlage keine endgültige Einziehung.

Im Zweifel ist zugunsten der Betroffenen vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff VI R 3/23 - Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff VII R 23/22 - Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

November 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

    1. 2

    2. 3

    3. 4

    4. 5

    5. 6

    6. 7

    7. 8

    1. 9

    2. 10

    3. 11

    4. 12

    5. 13

    6. 14

    7. 15

    1. 16

    2. 17

    3. 18

    4. 19

    5. 20

    6. 21

    7. 22

    1. 23

    2. 24

    3. 25

    4. 26

    5. 27

    6. 28

    7. 29

    1. 30

    2. 1

    3. 2

    4. 3

    5. 4

    6. 5

    7. 6

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S