Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die überwiegend jugendlichen Täter Ende 2022 in sozialen Netzwerken verabredet, in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten, eintreffende Polizisten anzugreifen und sie mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe auf dem Europaring in Bonn-Medinghoven mit Müllcontainern Barrikaden, um sie anschließend anzuzünden. Die eintreffenden Polizeibeamten wurden dem gemeinsamen Tatplan entsprechend mit Steinen beworfen und mit in Brand gesetzter Pyrotechnik beschossen. Nach Eintreffen einer Bereitschaftspolizeihundertschaft konnte dem Geschehen Einhalt geboten werden.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel der drei revidierenden Angeklagten mit Beschlüssen vom 27. August 2025 als unbegründet verworfen. Die Urteile des Landgerichts sind damit insgesamt rechtskräftig.
BGH-Beschlüsse vom 27. August 2025 - 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25 - BGH PM 176/2025
Landgericht Bonn - Urteile vom 28. Februar 2024 - 28 KLs-555 Js 7/23-10/23 und vom 21. Februar 2025 - 28 KLs 22/23 555 Js 7/23
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