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Jugendstrafrecht 2 StR 473/24, 2 StR 392/25 - Silvester-Krawalle in Bonn-Medinghoven zum Jahreswechsel 2022/2023

  • sophme
  • 12. Dezember 2025 um 16:52
  • 77 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Das Landgericht Bonn hat in zwei Strafverfahren zahlreiche Beteiligte an den Krawallen in Bonn-Medinghoven in der Silvesternacht zum Jahreswechsel 2022/2023 verurteilt. In einem Urteil hat es unter anderem einen zur Tatzeit Siebzehnjährigen und einen zur Tatzeit Neunzehnjährigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und gegen sie Jugendstrafen in Höhe von acht bzw. sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. In einem weiteren Urteil hat es einen zur Tatzeit Sechzehnjährigen wegen derselben Tatvorwürfe schuldig gesprochen und ihm die Zahlung von insgesamt 1.500 Euro an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung zur Auflage gemacht.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die überwiegend jugendlichen Täter Ende 2022 in sozialen Netzwerken verabredet, in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten, eintreffende Polizisten anzugreifen und sie mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. Kurz vor Mitternacht am 31. Dezember 2022 errichtete die Gruppe auf dem Europaring in Bonn-Medinghoven mit Müllcontainern Barrikaden, um sie anschließend anzuzünden. Die eintreffenden Polizeibeamten wurden dem gemeinsamen Tatplan entsprechend mit Steinen beworfen und mit in Brand gesetzter Pyrotechnik beschossen. Nach Eintreffen einer Bereitschaftspolizeihundertschaft konnte dem Geschehen Einhalt geboten werden.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel der drei revidierenden Angeklagten mit Beschlüssen vom 27. August 2025 als unbegründet verworfen. Die Urteile des Landgerichts sind damit insgesamt rechtskräftig.

    BGH-Beschlüsse vom 27. August 2025 - 2 StR 473/24 und 2 StR 392/25 - BGH PM 176/2025

    Landgericht Bonn - Urteile vom 28. Februar 2024 - 28 KLs-555 Js 7/23-10/23 und vom 21. Februar 2025 - 28 KLs 22/23 555 Js 7/23

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    • Krawalle
    • 2022/2023

Kurzfassung der BGH-Beschlüsse zu den Silvesterkrawallen in Bonn-Medinghoven (2 StR 473/24; 2 StR 392/25 vom 27.08.2025)

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von drei Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Urteile des Landgerichts Bonn sind damit rechtskräftig.

Sachverhalt:
Überwiegend jugendliche Täter verabredeten sich Ende 2022 über soziale Netzwerke, um in der Silvesternacht Straßensperren zu errichten, Polizeikräfte anzugreifen und sie mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. In Bonn-Medinghoven wurden Barrikaden aus Müllcontainern errichtet und angezündet; eintreffende Polizeibeamte wurden mit Steinen und brennender Pyrotechnik attackiert. Erst mit dem Eintreffen einer Hundertschaft der Bereitschaftspolizei wurde die Lage beendet.

Verurteilungen durch das LG Bonn:

  • 17-Jähriger und 19-Jähriger: schuldig u. a. wegen
    • Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit tätlichem Angriff,
    • Landfriedensbruch,
    • versuchter gefährlicher Körperverletzung;
      Jugendstrafen von 8 bzw. 6 Monaten, jeweils zur Bewährung.
  • 16-Jähriger: schuldig wegen derselben Delikte; Auflagen in Höhe von 1.500 € (an Geschädigte und eine gemeinnützige Einrichtung).

Entscheidung des BGH:
Keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten. Die vom Landgericht verhängten Sanktionen halten revisionsrechtlicher Prüfung stand.

Ergebnis:
Die Verurteilungen sind endgültig.

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