Ein Behandlungsfehler (oft auch Kunstfehler oder ärztlicher Fehler) ist ein Verstoß des Arztes gegen den geschuldeten medizinischen Standard.
Kurz gesagt:
➡️ Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt nicht so behandelt, wie es dem anerkannten fachlichen Standard zum Zeitpunkt der Behandlung entspricht.
1 Juristische Definition
Ein Behandlungsfehler ist eine „nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entsprechende Behandlung“ (§ 630a Abs. 2 BGB).
Das bedeutet:
Der Arzt muss so handeln, wie ein gewissenhafter, erfahrener und pflichtbewusster Arzt in derselben Situation handeln würde (sog. Facharztstandard).
2 Arten von Behandlungsfehlern
- Diagnosefehler
– Fehlinterpretation von Symptomen, Unterlassen notwendiger Untersuchungen. - Therapiefehler
– Falsche Behandlung, falsches Medikament, fehlerhafte Operation. - Aufklärungsfehler
– Der Patient wird nicht über Risiken oder Alternativen informiert. - Organisationsfehler
– Schlechte Praxisorganisation, unzureichende Überwachung, Hygienemängel. - Befunderhebungsfehler
– Notwendige Befunde werden nicht erhoben oder falsch bewertet. - Dokumentationsfehler
– Lücken in der Patientenakte (kann Beweislast verschieben).
3 Rechtsfolgen eines Behandlungsfehlers
Ein Behandlungsfehler kann führen zu:
- Schadensersatz § 280 Abs. 1 BGB
- Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB
- Beweislastumkehr (bei groben Fehlern)
- Kein Honoraranspruch des Arztes, wenn die Leistung nutzlos ist (§ 628 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Letzteres war der Fall beim implantologischen BGH-Urteil:
Die Implantate wurden so fehlerhaft gesetzt, dass sie für die Patientin nutzlos waren — deshalb kein Honoraranspruch.
4 Kurzdefinition:
Behandlungsfehler = jede medizinische Maßnahme, die vom geschuldeten medizinischen Facharztstandard abweicht.