Nach den Feststellungen des Landgerichts betäubte die als Krankenschwester in einem Krankenhaus in Regensburg tätige Angeklagte insgesamt vier Patienten und nahm ihnen Schmuck sowie andere Wertgegenstände weg. Während das erste Opfer infolge eines Herzstillstands und einer daraus resultierenden Hirnschädigung verstarb, überlebten die anderen Geschädigten die Taten. Das Landgericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier als verwirklicht angesehen.
Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von der Angeklagten erhobenen Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 237/25 - BGH PM 141/2025
Vorinstanz:
LG Regensburg - Ks 203 Js 6581/24 - Urteil vom 28. Oktober 2024