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§ 0825 ZPO

  • klaus25
  • 25. Oktober 2025 um 20:22
  • 189 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Andere Verwertungsart

    (1) Auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners kann der Gerichtsvollzieher eine gepfändete Sache in anderer Weise oder an einem anderen Ort verwerten, als in den vorstehenden Paragraphen bestimmt ist. Über die beabsichtigte Verwertung hat der Gerichtsvollzieher den Antragsgegner zu unterrichten. Ohne Zustimmung des Antragsgegners darf er die Sache nicht vor Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Unterrichtung verwerten.

    (2) Die Versteigerung einer gepfändeten Sache durch eine andere Person als den Gerichtsvollzieher kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners anordnen.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Geldforderung
    • körperliche Sachen
    • § 825 ZPO
    • Verwertungsart
    • andere Verwertung

Andere Art der Verwertung

(1) Wenn der Gläubiger oder der Schuldner das möchte, kann der Gerichtsvollzieher eine gepfändete Sache anders oder an einem anderen Ort verkaufen, als das in den vorherigen Paragraphen beschrieben ist. Der Gerichtsvollzieher muss den Antragsgegner über die geplante Verwertung informieren. Ohne das Okay vom Antragsgegner darf er die Sache nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung verkaufen.

(2) Wenn eine gepfändete Sache von jemand anderem als dem Gerichtsvollzieher versteigert werden soll, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers oder des Schuldners das anordnen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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