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§ 0782 ZPO

  • Weitergeleitet von „782 ZPO“
  • klaus25
  • 19. Oktober 2025 um 22:24
  • 154 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger

    Der Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014 BGB, 2015 BGB (des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zustehenden Einreden nur verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Dauer der dort bestimmten Fristen auf solche Maßregeln beschränkt wird, die zur Vollziehung eines Arrestes zulässig sind. Wird vor dem Ablauf der Frist die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragt, so ist auf Antrag die Beschränkung der Zwangsvollstreckung auch nach dem Ablauf der Frist aufrechtzuerhalten, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig entschieden ist.

    • Zwangsvollstreckung
    • Nachlassgläubiger
    • Zivilprozess
    • Einrede
    • Erben
    • § 782 ZPO

Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger

Der Erbe hat laut den §§ 2014 BGB und 2015 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht, bestimmte Einreden geltend zu machen. Das bedeutet, er kann verlangen, dass die Zwangsvollstreckung für die Zeit, die dort festgelegt ist, nur auf Maßnahmen beschränkt wird, die für einen Arrest erlaubt sind. Wenn also vor Ablauf dieser Frist ein Antrag auf Nachlassinsolvenz gestellt wird, kann der Erbe auch nach Ablauf der Frist beantragen, dass die Zwangsvollstreckung weiter eingeschränkt bleibt, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wurde.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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