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§ 0729 ZPO

  • Weitergeleitet von „729 ZPO“
  • klaus25
  • 6. Oktober 2025 um 18:41
  • 253 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer

    (1) Hat jemand das Vermögen eines anderen durch Vertrag mit diesem nach der rechtskräftigen Feststellung einer Schuld des anderen übernommen, so sind auf die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gegen den Übernehmer die Vorschriften des § 727 ZPO entsprechend anzuwenden.

    (2) Das Gleiche gilt für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung gegen denjenigen, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, in Ansehung der Verbindlichkeiten, für die er nach § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB (des Handelsgesetzbuchs) haftet, sofern sie vor dem Erwerb des Geschäfts gegen den früheren Inhaber rechtskräftig festgestellt worden sind.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Ausfertigung
    • vollstreckbare
    • § 729 ZPO
    • Vermögensübernehmer
    • Firmenübernehmer
    • Firmenübernahme
    • Vermögensübernahme

Vollstreckbare Ausfertigung für Vermögens- und Firmenübernehmer

(1) Wenn jemand das Vermögen von einer anderen Person durch einen Vertrag übernommen hat, nachdem eine Schuld dieser Person rechtlich festgestellt wurde, gelten die Regeln aus § 727 ZPO auch für die Ausstellung einer vollstreckbaren Kopie des Urteils gegen den Übernehmer.

(2) Das gleiche gilt, wenn jemand ein Handelsgeschäft, das er von einer anderen Person übernommen hat, unter dem alten Firmennamen weiterführt. Dabei bezieht es sich auf die Verbindlichkeiten, für die er nach § 25 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB haftet, vorausgesetzt, diese wurden vor dem Erwerb des Geschäfts rechtskräftig gegen den vorherigen Inhaber festgestellt.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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