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§ 0706 ZPO

  • Weitergeleitet von „706 ZPO“
  • klaus25
  • 30. September 2025 um 09:56
  • 275 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Rechtskraft- und Notfristzeugnis

    (1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der Rechtsstreit in einem höheren Rechtszug anhängig ist, von der Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszuges zu erteilen.

    (2) Soweit die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, holt die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges bei der Geschäftsstelle des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts eine Mitteilung in Textform ein, dass bis zum Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift nicht eingereicht sei. Einer Mitteilung durch die Geschäftsstelle des Revisionsgerichts, dass ein Antrag auf Zulassung der Revision nach § 566 ZPO nicht eingereicht sei, bedarf es nicht.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Rechtskraft
    • § 706 ZPO
    • Rechtskraftzeugnis
    • Notfristzeugnis

Rechtskraft- und Notfristzeugnis

(1) Wenn du ein Zeugnis über die Rechtskraft von Urteilen brauchst, bekommst du das von der Geschäftsstelle des Gerichts, das das erste Urteil gefällt hat. Solange der Fall noch in einem höheren Gericht läuft, bekommst du es von der Geschäftsstelle dieses höheren Gerichts.

(2) Wenn das Zeugnis nur ausgestellt werden kann, wenn kein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt wurde, fragt die Geschäftsstelle des ersten Gerichts beim zuständigen Gericht nach, ob bis zum Ende der Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Eine Mitteilung vom Revisionsgericht, dass kein Antrag auf Zulassung der Revision nach § 566 ZPO gestellt wurde, ist nicht nötig.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

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