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§ 0707 ZPO

  • klaus25
  • 30. September 2025 um 11:17
  • 6. November 2025 um 14:23
  • 319 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    (1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a ZPO erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.

    (2) Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Einstweilige Einstellung
    • Einstellung
    • einstweilig
    • § 707 ZPO

Vorübergehende Pause bei der Zwangsvollstreckung

(1) Wenn jemand die Wiederherstellung des vorherigen Zustands oder die Fortsetzung eines Verfahrens beantragt, oder wenn eine Beschwerde nach § 321a ZPO eingelegt wird, oder der Rechtsstreit nach einem Vorbehaltsurteil weitergeht, kann das Gericht auf Antrag entscheiden, dass die Zwangsvollstreckung vorübergehend gestoppt wird – entweder ohne Sicherheitsleistung oder nur mit Sicherheitsleistung. Außerdem kann das Gericht die Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sicherheitsleistung aufheben. Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, eine Sicherheitsleistung zu bieten und dass die Vollstreckung einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil verursachen würde.

(2) Die Entscheidung wird per Beschluss getroffen und kann nicht angefochten werden.

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juristi.kon

Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026

  • Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
  • Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
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  • Kinder- und Jugendhilfe soll grundlegend reformiert werden: Die Bundesregierung will die Kinder- und Jugendhilfe strukturell neu ausrichten. Allgemeine Unterstützungsangebote sollen gegenüber Einzelfallhilfen gestärkt und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Teil des Entwurfs ist außerdem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige. Mehr erfahren ...
  • Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
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Lateinisches Rechtswörterbuch

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