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  5. Jahrgang 2025.

Strafrecht 2 StR 429/24 - Mitbewohnerin zu Tode gequält

  • sophme
  • 11. September 2025 um 20:48
  • 206 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Das Landgericht Köln hat drei der vier Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt und gegen zwei Angeklagte die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

    Einen weiteren Angeklagten hat es wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Strafe aus einer bereits rechtskräftigen früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und einen Vollstreckungsabschlag von zwei Monaten gewährt.

    Nach den Urteilsfeststellungen schlugen und traten alle Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung über Tage eine junge Mitbewohnerin, wobei sie zum Teil eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe verwendeten und ihrem Opfer die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verweigerten. Während sich zu Beginn alle vier Angeklagten an den Handlungen gegen das Opfer beteiligten, setzten die Tat später nur die drei wegen Mordes verurteilten Angeklagten fort. Die schwerverletzte und völlig dehydrierte junge Frau starb wenige Wochen nach ihrer Befreiung durch die Polizei trotz maximalmedizinischer Versorgung an einem unabwendbaren Multiorganversagen.

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen ihre Verurteilung gerichteten Revisionen der Angeklagten verworfen, weil das Verfahren rechtsfehlerfrei geführt worden ist und die materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 1. Juli 2025 - 2 StR 429/24 - BGH PM 156/2025

    Vorinstanz:

    LG Köln - Urteil vom 5. Februar 2024 - 111 Ks 22/20 (90 Js 62/20)

    • Strafrecht
    • Mord
    • Körperverletzung
    • quälen
    • Sicherungsverwahrung
    • gefährliche
    • Mitbewohnerin

Das Landgericht Köln hat drei von vier Angeklagten wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis geschickt. Bei zwei von ihnen wurde außerdem entschieden, dass sie in Sicherungsverwahrung kommen.

Der vierte Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und muss jetzt viereinhalb Jahre absitzen. Er bekommt allerdings zwei Monate von seiner Strafe abgezogen, weil er schon vorher verurteilt wurde.

Laut dem Urteil haben die Angeklagten über mehrere Tage hinweg eine junge Mitbewohnerin in ihrer gemeinsamen Wohnung brutal geschlagen und getreten. Dabei haben sie sogar eine Hundeleine, Quarzhandschuhe und Stahlkappenschuhe benutzt und ihr das Essen und Trinken verweigert. Zunächst haben alle vier Angeklagten mitgemacht, aber später haben nur die drei, die wegen Mordes verurteilt wurden, die Taten fortgesetzt. Die schwer verletzte und dehydrierte Frau starb leider nur wenige Wochen nach ihrer Rettung durch die Polizei, trotz bester medizinischer Versorgung, an einem Multiorganversagen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil abgelehnt, weil das Verfahren fehlerfrei ablief und es keine rechtlichen Mängel gegen die Angeklagten gab. Das Urteil des Landgerichts ist also jetzt endgültig.

BGH-Beschluss vom 1. Juli 2025 - 2 StR 429/24 - BGH PM 156/2025

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