Die Vergütung eines Schiedsrichters ist nur dann ein Vorteil im Sinne der §§ 331 StGB bis 335 StGB, wenn der Schiedsrichter sie von einer Partei hinter dem Rücken der anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt oder wenn sie ihm eine Partei hinter dem Rücken der anderen anbietet, verspricht oder gewährt.
Schiedsrichtervergütung
Die Bezahlung eines Schiedsrichters ist nur dann problematisch, wenn er sie heimlich von einer Partei verlangt, sich etwas versprechen lässt oder das Geld annimmt. Genauso ist es ein Problem, wenn ihm eine Partei hinter dem Rücken der anderen etwas anbietet, verspricht oder gibt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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