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§ 330a StGB

  • klaus25
  • 24. Juni 2025 um 11:01
  • 24. Juni 2025 um 11:10
  • 523 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften

    (1) Wer Stoffe, die Gifte enthalten oder hervorbringen können, verbreitet oder freisetzt und dadurch die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder die Gefahr einer Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    • Strafrecht
    • Gefährdung
    • Freisetzung
    • Umweltstraftat
    • § 330a StGB
    • schwere Gefährdung
    • Gift

Echt gefährlich: Gifte freisetzen

Wenn jemand Stoffe verteilt oder freisetzt, die giftig sind oder giftige Substanzen erzeugen können, und dadurch das Leben oder die Gesundheit von anderen Menschen ernsthaft gefährdet – das kann echt üble Folgen haben. Dafür kann man zwischen einem Jahr und zehn Jahren ins Gefängnis kommen.

Wenn durch so eine Aktion jemand stirbt, ist die Strafe mindestens drei Jahre Haft.

In weniger schweren Fällen, wo nicht so viel passiert ist, kann die Strafe für die ersten Fälle zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Wenn jemand stirbt, kann man dafür zwischen einem Jahr und zehn Jahren bekommen.

Wenn man das Ganze aus Versehen macht (also fahrlässig), kann es bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe geben.

Wenn man dabei leichtfertig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, kann das bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

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