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  6. Jahrgang 2025.

2 BvE 4/25 - Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Grundgesetzes

  • juristi.Red
  • 11. Juni 2025 um 11:01
  • 11. Juni 2025 um 11:02
  • 170 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Alt-Bundestag IV - eA

    Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss Eilanträge einer fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt, mit denen sie sich im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages am 13. und 18. März 2025 wendet, in denen über mögliche Grundgesetzänderungen beraten werden soll.

    Ungeachtet der Frage, ob der Antrag in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, ist eine einstweilige Anordnung schon deshalb nicht zu erlassen, weil jedenfalls die vorzunehmende Folgenabwägung ergibt, dass die für einen Erlass sprechenden Gründe nicht überwiegen.

    Erginge eine einstweilige Anordnung und hätte die Hauptsache keinen Erfolg, käme es zu einem erheblichen Eingriff in die Autonomie des Parlaments, wovon im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich abzusehen ist. Zudem würde dies voraussichtlich endgültig die Beschlussfassung des alten Bundestages verhindern, da diesem nur ein begrenzter Zeitraum bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages zur Verfügung steht. Abgeordnete des alten Bundestages würden ihr Recht auf Beschlussfassung unwiederbringlich verlieren.

    Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Hauptsache Erfolg, wäre der Antragstellerin – und möglicherweise auch weiteren Abgeordneten – unwiederbringlich die Möglichkeit genommen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung ihre Mitwirkungsrechte im verfassungsrechtlich garantierten Umfang wahrzunehmen.

    In beiden Fällen wären somit Abgeordnetenrechte irreversibel verletzt. Der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Parlaments hätte aber besonderes Gewicht, weil die Gefahr besteht, dass die Beschlussfassung über die eingebrachte Gesetzesvorlage wegen des Grundsatzes der Diskontinuität endgültig unmöglich wird.

    BVerfG-Beschluss vom 13. März 2025 - 2 BvE 4/25 - BVerfG PM 26/2025

    • Grundgesetz
    • BVerfG
    • Verfassungsrecht
    • Gesetzgebungsverfahren
    • erfolglose Eilanträge
    • Grundgesetzänderung

Alt-Bundestag IV - eA

Der Zweite Senat vom Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Eilanträge einer fraktionslosen Abgeordneten abzulehnen. Sie wollte vor allem die Sondersitzungen des 20. Deutschen Bundestages am 13. und 18. März 2025 stoppen, in denen über mögliche Änderungen des Grundgesetzes diskutiert werden soll.

Ob der Antrag jetzt wirklich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, spielt dabei keine Rolle. Eine einstweilige Anordnung kann nicht erlassen werden, weil die Folgenabwägung zeigt, dass die Gründe für einen Erlass nicht überwiegen.

Wenn eine einstweilige Anordnung erlassen würde und der Antrag später keinen Erfolg hätte, würde das die Autonomie des Parlaments massiv einschränken, was in solchen Verfahren eigentlich vermieden werden sollte. Außerdem würde das wahrscheinlich verhindern, dass der alte Bundestag noch zu einer Beschlussfassung kommt, da er nur einen begrenzten Zeitraum hat, bevor der 21. Deutsche Bundestag konstituiert wird. Die Abgeordneten des alten Bundestages würden dann ihr Recht auf Beschlussfassung unwiederbringlich verlieren.

Falls die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird und der Antrag später doch erfolgreich ist, würde das der Antragstellerin – und vielleicht auch anderen Abgeordneten – unwiederbringlich die Möglichkeit nehmen, bei den Beratungen und der Beschlussfassung mitzureden, wie es ihnen verfassungsrechtlich zusteht.

In beiden Fällen wären die Rechte der Abgeordneten also irreversibel verletzt. Der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Parlaments wäre besonders schwerwiegend, weil die Gefahr besteht, dass die Beschlussfassung über die eingebrachten Gesetze wegen des Grundsatzes der Diskontinuität endgültig scheitert.

BVerfG-Beschluss vom 13. März 2025 - 2 BvE 4/25 - BVerfG PM 26/2025

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 2 BvE 3/25, 2 BvE 2/25, 2 BvE 5/25 - Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 2 BvE 6/25, 2 BvE 9/25 - Unzulässige Organklagen des BSW zur Ausgestaltung des Wahlrechts
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