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§ 314 StGB

  • Weitergeleitet von „314 StGB“
  • juristi.Red
  • 8. Juni 2025 um 16:58
  • 4. März 2026 um 12:17
  • 305 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Gemeingefährliche Vergiftung

    (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

    1. Wasser in gefassten Quellen, in Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern oder
    2. Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind,

    vergiftet oder ihnen gesundheitsschädliche Stoffe beimischt oder vergiftete oder mit gesundheitsschädlichen Stoffen vermischte Gegenstände im Sinne der Nummer 2 verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt.

    (2) § 308 Abs. 2 sowie 4 und 5 StGB gilt entsprechend.

    Fassung ab 15. Jan 2026

    __________________________

    Fassung bis einschl 14. Jan 2026

    (1) ...

    (2) § 308 Abs. 2 bis 4 StGB gilt entsprechend.

    • Strafrecht
    • Vergiftung
    • gemeingefährlich
    • § 314 StGB

Gefährliche Vergiftung

(1) Wer mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft wird, wenn er:

  1. Wasser in Quellen, Brunnen, Leitungen oder Trinkwasserspeichern vergiftet oder
  2. Dinge, die für den Verkauf oder Verzehr gedacht sind, vergiftet oder mit schädlichen Stoffen versetzt,

oder vergiftete bzw. mit schädlichen Stoffen versetzte Produkte verkauft, anbietet oder sonst in Umlauf bringt.

(2) Die Regelungen in § 308 Abs. 2 sowie 4 und 5 StGB gelten ebenfalls.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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