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Günstigkeitsprinzip

  • juristi
  • 20. Juni 2019 um 00:53
  • 20. Juni 2019 um 22:18
  • 1.083 mal gelesen
  • Gibt zugunsten des Arbeitnehmers vor, welche Rechtsquelle des Arbeitsrechts Anwendung findet

    Das Günstigkeitsprinzip ist eine wesentliche Grundlage des Arbeitsrechts in seiner Funktion als Schutzrecht des Arbeitnehmers. Es entscheidet, welche Quellen des Arbeitsrecht auf einen konkreten Sachverhalt Anwendung finden.

    Rechtswissenschaftlich handelt es sich um eine Kollisionsregel zwischen verschiedenen Rechtsquellen.

    Es soll grundsätzlich das gelten, was den Arbeitnehmer am besten schützt.

    Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub beträgt 24 Tage. Enthält ein Arbeitsvertrag einen Anspruch auf 28 Urlaubstage, so gilt vorrangig der Arbeitsvertrag, da hier der Arbeitnehmer vier Tage mehr Urlaub hat. Wrden aber nach einem anderen Arbeitsvertrag nur 20 Tage Erholungsurlaub gewährt, gilt der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen.

    Wie bei jedem Grundsatz kann auch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen werden. Tarifverträge können unter bestimmten Bedingungen auch Regelungen enthalten, die Arbeitnehmer schlechter stellen, als das Gesetz vorschreibt.

    • Arbeitsrecht
    • Rechtsquelle
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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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