Gewerkschaften sind, wie die Arbeitgeberbände Partner in der Tarifpolitik. Es ist nicht Aufgabe des Staates die Höhe von Löhnen und Gehältern grundlegend festzulegen. Dazu garantiert das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 GG Arbeitnehmern das Recht
- sich in Gewerkschaften zu organisieren und mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen ohne staatliche Einflussnahme zu führen und
- ihre Lohnvorstellungen gegebenenfalls mit Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen.
Das Grundgesetz garantiert die Tarifautonomie.