Gewerkschaften

  • sind Vereinigungen der Arbeitnehmer zur Förderung und Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

    Gewerkschaften sind, wie die Arbeitgeberbände Partner in der Tarifpolitik. Es ist nicht Aufgabe des Staates die Höhe von Löhnen und Gehältern grundlegend festzulegen. Dazu garantiert das Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 GG Arbeitnehmern das Recht

    • sich in Gewerkschaften zu organisieren und mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen ohne staatliche Einflussnahme zu führen und
    • ihre Lohnvorstellungen gegebenenfalls mit Arbeitskampfmaßnahmen durchzusetzen.

    Das Grundgesetz garantiert die Tarifautonomie.

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