ist ein Arbeitsvertrag, bei dem mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Er ist zulässig in Kleinbetrieben. Im übrigen bedarf es mit zunehmender Dauer der Beschäftigung eines sachlichen Grundes für die Befristung. Der Gesetzgeber will so eine Umgehung des Kündigungsschutzes nach dem Kündigungsschutzgesetz verhindern.
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