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§ 0130 ZPO

  • juristi.Red
  • 30. Januar 2025 um 11:44
  • 30. Januar 2025 um 11:47
  • 291 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Inhalt der Schriftsätze

    Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten:

    • 1. die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter nach Namen, Stand oder Gewerbe, Wohnort und Parteistellung; die Bezeichnung des Gerichts und des Streitgegenstandes; die Zahl der Anlagen;
    • 1a. die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlichen Angaben, sofern eine solche möglich ist;
    • 2. die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt;
    • 3. die Angabe der zur Begründung der Anträge dienenden tatsächlichen Verhältnisse;
    • 4. die Erklärung über die tatsächlichen Behauptungen des Gegners;
    • 5. die Bezeichnung der Beweismittel, deren sich die Partei zum Nachweis oder zur Widerlegung tatsächlicher Behauptungen bedienen will, sowie die Erklärung über die von dem Gegner bezeichneten Beweismittel;
    • 6. die Unterschrift der Person, die den Schriftsatz verantwortet, bei Übermittlung durch einen Telefaxdienst (Telekopie) die Wiedergabe der Unterschrift in der Kopie.
    • Zivilprozess
    • mündliche Verhandlung
    • Schriftsatz
    • Inhalt
    • Verfahren
    • Schriftsätze
    • § 130 ZPO

Infos, die ihr für die vorbereitenden Schriftsätze braucht:

  • Erstmal müsst ihr die Namen der Parteien und ihrer Vertreter angeben, also wer wer ist, wo sie wohnen und in welcher Rolle sie da sind. Außerdem braucht ihr die Infos zum Gericht und um was es genau geht, plus die Anzahl der Anhänge.
  • Falls ihr die Sachen elektronisch schicken wollt, gebt bitte die nötigen Infos dafür an.
  • Dann solltet ihr auch die Anträge aufschreiben, die ihr im Gericht stellen wollt.
  • Vergesst nicht, die Fakten zu nennen, die eure Anträge unterstützen.
  • Ihr müsst auch sagen, was der Gegner behauptet.
  • Listet die Beweismittel auf, die ihr nutzen wollt, um eure Punkte zu belegen oder die des Gegners zu widerlegen. Und sagt auch, welche Beweismittel der Gegner angibt.
  • Und am Ende braucht ihr die Unterschrift von der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich ist. Wenn ihr das Ganze per Fax schickt, dann muss die Unterschrift auch in der Kopie sichtbar sein.
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juristi.kon

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  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


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