Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
Amtssprache und Gerichtssprache
Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist die Verfahrenssprache Deutsch. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Gerichtssprache.
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Beispiel: Ein Schriftsatz beim Deutschen Patent- und Markenamt muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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