Rechte des Käufers bei Mängeln
Wenn das Produkt, das du gekauft hast, irgendwelche Mängel aufweist, hast du als Käufer einige Möglichkeiten, vorausgesetzt, die entsprechenden Bedingungen sind erfüllt und es ist nichts anderes vereinbart:
- Du kannst nach § 439 BGB eine Nachbesserung verlangen.
- Außerdem kannst du nach den §§ 440 BGB, 323 BGB und 326 Abs. 5 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach § 441 BGB den Preis reduzieren.
- Und wenn du Schadensersatz willst, hast du nach den §§ 440 BGB, 280 BGB, 281 BGB, 283 BGB und 311a BGB das Recht darauf oder kannst nach § 284 BGB Ersatz für vergebliche Aufwendungen fordern.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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