Werbeverkaufsfahrt

  • Kaufrecht - Verbraucherschutz

    Werbeverkaufsfahrten sind als Freizeitveranstaltung die Klassiker unter den Haustürgeschäften. Hier werden zumeist in Gasthöfen oder auf längeren Reisen Waren und Dienstleistungen durch einen Moderator bei Speisen und Getränken angeboten. Aber die Frage ist, wie. Nur wenige seriöse Anbieter bieten Waren mit einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis an. Oft sind die Waren nur wenige Euro wert, werden aber zu ca. 1.000 Euro vertrieben. Der Vertragsabschluß wird durch Beigaben und "Geschenke" regelrecht erzwungen. Dem Verbraucher steht im Rahmen des § 312 BGB ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.

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