Nach den Feststellungen des Landgerichts entwendeten die aus einer arabischen Großfamilie in Berlin stammenden Angeklagten mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Angeklagten und einem unbekannten Mittäter aus den Ausstellungsräumen im "Historischen Grünen Gewölbe" im Dresdner Residenzschloss 21 kulturhistorisch wertvolle Schmuckstücke mit einem Versicherungswert von über 100 Mio. Euro. Dem waren monatelange Vorbereitungen vorausgegangen. In den frühen Morgenstunden des 25. November 2019 fuhren die Täter mit zwei Fahrzeugen von Berlin nach Dresden. Zunächst entwendeten sie ein Dresdner Kfz-Kennzeichen und brachten es an dem zum Einbruch genutzten Fahrzeug an, um in Dresden nicht aufzufallen. Während zwei Täter anschließend über ein bereits zuvor präpariertes Fenster mit Äxten in die Ausstellungsräume eindrangen und die mit Diamanten besetzten wertvollen Schmuckstücke aus den Vitrinen entwendeten, legten zwei andere an einer Versorgungseinrichtung in einem Brückengebäude Feuer, um die Stromversorgung zu unterbrechen. Weitere Mittäter sicherten den Einbruch ab. Wenige Sekunden vor dem Eintreffen der Polizei konnten die Angeklagten mit ihrem Fahrzeug fliehen, das sie in einer Tiefgarage auf der anderen Elbseite in Brand setzten, um Spuren zu verwischen. Durch Rauchgase wurden zwei dort wohnende Mieter verletzt und eine Mieterin gefährdet. Zudem entstand Sachschaden in Höhe von etwa 600.000 Euro.
Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 9. April 2024 - 5 StR 125/24 - BGH PM 85/2024
Vorinstanz:
LG Dresden - Urteil vom 16. Mai 2023 - 2 KLs 422 Js 23291/20