Jahrgang 2022.
-
-
Sozialrecht B 1 KR 15/21 R - Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern
-
Sozialrecht B 1 KR 21/21 R, B 1 KR 28/21 R, B 1 KR 9/22 R, B 1 KR 19/22 R - Hohe Hürden für Cannabis auf Kassenrezept
-
Sozialrecht B 1 KR 26/21 R - Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Operationen durch einen Nichtarzt
-
Sozialrecht B 1 KR 33/21 R - Hohe Anforderungen an die Feststellung des Potentials innovativer Behandlungsalternativen
-
Sozialrecht B 10 ÜG 2/20 R - Entschädigung - überlange Verfahrensdauer - Vorbereitungs- und Bedenkzeit - Erkrankung - Richter
-
Sozialrecht B 2 U 13/20 R - Arbeitsplatzbewerberin bei Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert
-
-
-
Sozialrecht B 2 U 14/20 R - DRK-Helfer bei gegenseitigen Freundschaftsbesuchen unfallversichert
-
Sozialrecht B 2 U 19/20 R - Ehrenamtliche Chorsänger bei Adventssingen unfallversichert
-
Sozialrecht B 2 U 20/20 R - Rauchender Schüler außerhalb des Schulgeländes nicht unfallversichert
-
Sozialrecht B 2 U 6/22 R - Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017
-
Sozialrecht B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R - Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
-
Sozialrecht B 7/14 AS 75/20 R - Mindert Trinkgeld den Arbeitslosengeld-II-Anspruch?
-
-
-
Sozialrecht B 7/14 KG 1/21 R - Kinderzuschlag grundsätzlich nur für erwerbsfähige Eltern
-
Sozialrecht B 8 SO 1/21 R - Kosten für Ersatzbeschaffung einer Waschmaschine aus Sozialhilfe anzusparen?
-
Sozialrecht B 8 SO 13/20 R - Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise als soziale Teilhabeleistung ist vom Sozialhilfeträger zu erstatten
-
Sozialrecht B 9 SB 1/20 R - Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
-
Sozialrecht B 9 SB 4/21 R - Kein höherer Grad der Behinderung für jahrelang gelebte Sehstörungen ohne Nachweis eines organischen Befunds
-
Europarecht C-389/20 - Die spanische Regelung, mit der Hausangestellte – fast ausschließlich Frauen – von Leistungen bei Arbeitslosigkeit ausgeschlossen werden, verstößt gegen das Unionsrecht
-