Erläuterung: verlangt, dass jeder Wähler die gleiche Stimmzahl hat (gleicher Zählwert) und damit jede Stimme gleiches Gewicht für die Zuteilung von Parlamentssitzen besitzt (gleicher Erfolgswert). Einschränkungen der Zählwertgleichheit sind nie gerechtfertigt, für die Erfolgswertgleichheit nur dann, wenn sie den Zielen der Integration und Repräsentation, aber auch der Bildung regierungsfähiger Mehrheiten dienen und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind. (BVerfGE 82, 322 [377]; 95, 408 [418 ff.])
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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