Rechtsgebiet: Öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Grundrechte - Art. 4 Abs. 1 GG Erläuterung: ist der Zusammenschluss mehrerer Personen aufgrund gemeinsamer Anschauungen über Sinn und Bewältigung menschlichen Lebens (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetzkommentar, Art. 4, RN 28)