Glaubensfreiheit

  • Rechtsgebiet: öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Grundrechte

    Erläuterung: Glaubensfreiheit ist ein persönliches Freiheitsrecht. Es umfasst Religion und Weltanschauung. Es geht um eine Gesamtsicht der Welt. Gegenstand der Betrachtung ist die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel, seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten. (vgl BVervGE 090, 112, 115) Es wird unterschieden in positive und negative Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG)


    Positive Glaubensfreiheit: Freiheit, Glauben zu bilden, zu äußern und demgemäß zu handeln. (Pieroth/Schlink, RN 508)


    Negative Glaubensfreiheit: Die Freiheit, nicht zu glauben, einen Glauben nicht zu bekennen sowie glaubensgeleitete Handlungen zu unterlassen (BVerfGE 49, 375, 376)

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