Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Grundgesetz (GG)
  • Alles
  • Grundgesetz (GG)
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Öffentliches Recht
  4. Gesetze und Verordnungen
  5. Grundgesetz (GG)

Artikel 004 GG

  • juristi
  • 20. Februar 2019 um 22:40
  • 20. Januar 2026 um 14:22
  • 1.651 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • "Glaubensfreiheit"

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

    • Grundrecht
    • Grundgesetz
    • Religionsfreiheit
    • Glaubensfreiheit
    • Gewissensfreiheit
    • Kriegsdienstverweigerung
    • Art. 4 GG

(1) Jeder hat das Recht, an das zu glauben, was er will – sei es religiös oder weltanschaulich. Das ist einfach nicht angreifbar.

(2) Jeder kann seine Religion ohne Störungen ausüben.

(3) Niemand kann gezwungen werden, für sein Land zu kämpfen, wenn das gegen sein Gewissen geht. Genauere Regeln dazu gibt’s dann in einem Bundesgesetz.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff Artikel 003 GG
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff Artikel 005 GG
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News 07.09. - 13.09.2026

  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
  • Einkommensteuerreform 2027 beschlossen: Die Bundesregierung hat den Entwurf für eine umfassende Einkommensteuerreform beschlossen. Unter anderem sollen Grund- und Kinderfreibetrag sowie Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Die ersten Entlastungen sind für 2027 vorgesehen und sollen ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Mehr erfahren ...
  • Deutschland stärkt den Schutz kritischer Infrastruktur: Mit dem KRITIS-Dachgesetz sollen erstmals bundesweit einheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards zum Schutz kritischer Infrastruktur gelten. Betroffen sind unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheitsversorgung und Trinkwasser. Mehr erfahren ...
  • Das ändert sich im September 2026: Im September treten mehrere Neuregelungen in Kraft. Seit dem 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder umfassender beraten. Ab dem 27. September gelten außerdem strengere Vorgaben für Umweltwerbung: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr ohne entsprechende Belege verwendet werden. Neue EU-weite Labels sollen Verbraucher zusätzlich über Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien informieren. Mehr erfahren ...
  • Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bauen KI-Einsatz in der Verwaltung aus: MV und Schleswig-Holstein wollen bei KI, Open Source und digitaler Souveränität enger zusammenarbeiten. Geplant ist unter anderem, KI direkt in die Verwaltungsplattform Nextcloud zu integrieren. In Mecklenburg-Vorpommerns Finanzämtern soll außerdem der KI-Assistent „TaxBot Maxi“ eingesetzt werden. Die Verarbeitung der KI-Anfragen soll vollständig in Deutschland erfolgen. Mehr erfahren ...
  • Land MV tritt kommunalem Digitalisierungs-Zweckverband bei: Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt vollwertiges Mitglied im Zweckverband eGo-MV. Land und Kommunen wollen damit bei Verwaltungsdigitalisierung, Registermodernisierung, Onlinezugangsgesetz und Informationssicherheit enger zusammenarbeiten. Kommunen können künftig außerdem landeseigene Angebote wie KI-Lösungen und die MVCloud einfacher nutzen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

September 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 31

    2. 1

    3. 2

    4. 3

    5. 4

    6. 5

    7. 6

    1. 7

    2. 8

    3. 9

    4. 10

    5. 11

    6. 12

    7. 13

    1. 14

    2. 15

    3. 16

    4. 17

    5. 18

    6. 19

    7. 20

    1. 21

    2. 22

    3. 23

    4. 24

    5. 25

    6. 26

    7. 27

    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S