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§ 0609 ZPO

  • juristi.Red
  • 8. Februar 2024 um 23:11
  • 29. Mai 2025 um 15:10
  • 342 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Rechtsmittelschrift

    (1) Rechtsmittelschriften gegen Entscheidungen in Verfahren, die in englischer Sprache geführt worden sind, sind in englischer Sprache einzureichen.

    (2) In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gilt Absatz 1 nur, wenn ein Antrag nach § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG (des Gerichtsverfassungsgesetzes) gestellt wird. Wird der Antrag abgelehnt, ist die Rechtsmittelschrift auf Anforderung des Gerichts in deutscher Sprache nachzureichen.

    Fassung ab 01. Apr 2025

    __________________________

    Fassung bis einschl 31. März 2025

    (aufgehoben)

    _______________________

    Fassung bis einschl 12. Okt 2023

    § 609 ZPO Klageregister; Verordnungsermächtigung

    (1) Klageregister ist das Register für Musterfeststellungsklagen. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und kann elektronisch betrieben werden.

    (2) Bekanntmachungen und Eintragungen nach den §§ 607 ZPO und 608 ZPO sind unverzüglich vorzunehmen. Die im Klageregister zu einer Musterfeststellungsklage erfassten Angaben sind bis zum Schluss des dritten Jahres nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens aufzubewahren.

    (3) Öffentliche Bekanntmachungen können von jedermann unentgeltlich im Klageregister eingesehen werden.

    (4) Nach § 608 ZPO angemeldete Verbraucher können vom Bundesamt für Justiz Auskunft über die zu ihrer Anmeldung im Klageregister erfassten Angaben verlangen. Nach rechtskräftigem Abschluss des Musterfeststellungsverfahrens hat das Bundesamt für Justiz einem angemeldeten Verbraucher auf dessen Verlangen einen schriftlichen Auszug über die Angaben zu überlassen, die im Klageregister zu ihm und seiner Anmeldung erfasst sind.

    (5) Das Bundesamt für Justiz hat dem Gericht der Musterfeststellungsklage auf dessen Anforderung einen Auszug aller im Klageregister zu der Musterfeststellungsklage erfassten Angaben über die Personen zu übersenden, die bis zum Ablauf des in § 606 Abs. 3 Nr. 3 ZPO genannten Tages zur Eintragung in das Klageregister angemeldet sind. Das Gericht übermittelt den Parteien formlos eine Abschrift des Auszugs.

    (6) Das Bundesamt für Justiz hat den Parteien auf deren Anforderung einen schriftlichen Auszug aller im Klageregister zu der Musterfeststellungsklage erfassten Angaben über die Personen zu überlassen, die sich bis zu dem in § 608 Abs. 1 ZPO genannten Tag zur Eintragung in das Klageregister angemeldet haben.

    (7) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über Inhalt, Aufbau und Führung des Klageregisters, die Einreichung, Eintragung, Änderung und Vernichtung der im Klageregister erfassten Angaben, die Erteilung von Auszügen aus dem Klageregister sowie die Datensicherheit und Barrierefreiheit zu treffen.

    • Zivilprozess
    • englische Sprache
    • § 609 ZPO
    • besondere Verfahren
    • Rechtsmittelschrift

Rechtsmittelschrift

(1) Wenn du gegen Entscheidungen in Verfahren, die auf Englisch laufen, vorgehen willst, musst du deine Rechtsmittelschrift auch auf Englisch einreichen.

(2) Vor dem Bundesgerichtshof gilt das nur, wenn du einen speziellen Antrag nach § 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG stellst. Wenn der abgelehnt wird, musst du die Rechtsmittelschrift auf Anfrage des Gerichts auf Deutsch nachreichen.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
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