Rechtsgüter von erheblichem Gewicht

  • Begriff aus dem öffentlichen Recht (SOG, Poliezirecht, Datenschutz ect.)

    Rechtsgüter von erheblichem Gewicht sind solche wie Leib und Leben, körperliche Unversehrtheit oder nicht nur geringwertige Sachen.


    Der Begriff dient in der Regel der Einschränkung von Befugnissen des Staates in die Freiheitsrechte seiner Bürger einzugreifen. (BVerfG 1 BvR 142/15)


    Soweit das Sicherheits- und Ordnungsrecht den Eingriff des Staates in die Rechte einer betroffenen Person vorsieht ist eine Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern notwendig. Auf Seiten des Staates ist dies in der Regel die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit. Von Seiten der betrofffenen Person sind dies dies die Grundrechte, in die durch eine Maßnahme eingegriffen wird.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft