Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.
Schulsozialarbeit bietet coole Angebote für die Schüler direkt an der Schule. Die Organisationen, die dafür zuständig sind, arbeiten eng mit den Schulen zusammen. Was genau die Schulsozialarbeit beinhaltet und wie viel sie macht, wird durch die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Manchmal kann es auch sein, dass andere Institutionen bestimmte Aufgaben der Schulsozialarbeit übernehmen, und das wird dann ebenfalls durch andere rechtliche Vorgaben geregelt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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