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§ 109 SchulG M-V

  • Weitergeleitet von „109 Abs. 1 SchulG M-V“
  • juristi.Red
  • 16. August 2023 um 22:30
  • 10. September 2025 um 10:58
  • 461 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Personalkosten der inneren Schulverwaltung

    (1) Das Land trägt die Personalkosten der Lehrerinnen und Lehrer und des Personals nach § 100 Abs. 8 und 9 SchulG M-V an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

    (2) Personalkosten im Sinne dieses Gesetzes sind die Aufwendungen für

    1. Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten und Vergütungen der Angestellten,
    2. Beiträge zur Sozialversicherung und zusätzlichen Altersversorgung,
    3. Sonderzuwendungen, Jubiläumszuwendungen, Mehrarbeitsentschädigungen und Überstundenvergütungen, Aufwandsentschädigungen,
    4. Vergütungen für nebenberufliche, nebenamtliche oder sonst teilbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer,
    5. Ruhegehälter und Hinterbliebenenversorgung,
    6. Unterhaltsbeiträge, Übergangsgelder, Abfindungs- und Nachversicherungsbeiträge,
    7. Beihilfen, Unterstützungen und Unfallfürsorgeleistungen,
    8. Reisekostenvergütungen, Trennungsgelder, Beiträge für Wohnraumbeschaffung und Umzugskosten,
    9. Kosten der Fortbildung, der gesundheitlichen Überwachung und der Stellenausschreibungen,
    10. die Aufwandsvergütungen an Lehrerinnen und Lehrer sowie Hilfskräfte zur Durchführung von Schulwanderungen und Lehrausflügen sowie zum Aufenthalt in Schullandheimen.

    Fassung ab 01. Aug 2025

    ________________________

    Fassung bis einschl 31. Jul 2025

    (1) Das Land trägt die Personalkosten der Lehrerinnen und Lehrer und des Personals nach § 100 Abs. 8 SchulG M-V an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

    (2) ...

    • § 109 SchulG M-V
    • Personalkosten
    • innere Schulverwaltung
    • Schulfinanzierung

Personalkosten für die Schulverwaltung

Hier mal ein Überblick über die Personalkosten, die das Land für die Lehrer und das Schulpersonal übernimmt. Das gilt für die Schulen, die in öffentlicher Trägerschaft stehen.

Also, die Personalkosten umfassen:

  1. Die Gehälter für die Beamten und die Löhne für die Angestellten.
  2. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Altersvorsorge.
  3. Zusätzliche Zahlungen wie Sonderzuwendungen, Jubiläumsboni, Überstundenvergütungen und Aufwandsentschädigungen.
  4. Zahlungen für Lehrer, die nebenbei oder nur teilzeit arbeiten.
  5. Ruhegehälter und Zahlungen für Hinterbliebene.
  6. Unterhaltsbeiträge, Übergangsgelder und Abfindungen.
  7. Beihilfen, Unterstützungen und Leistungen bei Unfällen.
  8. Reisekosten, Trennungsgelder und Kosten für Umzüge.
  9. Ausgaben für Fortbildung, Gesundheitschecks und Stellenausschreibungen.
  10. Vergütungen für Lehrer und Hilfskräfte, die bei Klassenfahrten und Schulwanderungen helfen.

Das ist der ganze Kram, der da an Kosten anfällt!

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