Die Verarbeitung sensibler Daten ist gem. Art. 9 DSGVO untersagt, wenn nicht besonderer Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen unter denen die Verarbeitung rechtmäßig ist, sind in Art. 9 Abs, 2 DSGVO benannt.
Seit Mai 2018 werden die sensiblen Daten als personenbezogene "Daten besonderer Kategorie" bezeichnet.
Als Daten besonderer Kategorie werden Daten bezeichnet, aus denen
- die rassische und ethnische Herkunft,
- politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie
- genetischen Daten,
- biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person ,
- Gesundheitsdaten oder
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
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