Dateisystem" bezeichnet jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird; Art. 4 DSGVO
Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, fallen nicht darunter, Erwägungsgrund 15. Das bedeutet, unsortiertes Papier ohne inhaltliche oder formelle Struktur ist nicht betroffen.
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