Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den §§ 109e StGB und 109f StGB kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen (§ 45 Abs. 2 und 5 StGB).
Nebenfolgen
Wenn jemand wegen einer Straftat nach den §§ 109e StGB und 109f StGB mindestens ein Jahr ins Gefängnis muss, kann das Gericht auch noch andere Konsequenzen festlegen. Dazu gehört, dass man keine öffentlichen Ämter mehr ausüben kann, keine Rechte aus Wahlen bekommt und auch nicht mehr bei öffentlichen Angelegenheiten mitwählen oder abstimmen darf. Das wird in § 45 Abs. 2 und 5 StGB geregelt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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