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§ 105 StGB

  • sophme
  • 30. Dezember 2022 um 18:28
  • 5. Januar 2023 um 17:48
  • 1.001 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Nötigung von Verfassungsorganen

    (1) Wer

    1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
    2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
    3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes

    rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    • Strafrecht
    • Nötigung
    • Verfassungsorgane
    • § 105 StGB

Drohung gegen Verfassungsorgane

(1) Wer

  1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Bundeslandes oder einen seiner Ausschüsse,
  2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
  3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Bundeslandes

mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt dazu zwingt, ihre Aufgaben nicht oder auf eine bestimmte Weise zu erledigen, muss mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen.

(2) In weniger schweren Fällen gibt's eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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