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§ 007 StGB

  • sophme
  • 29. November 2022 um 17:31
  • 413 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

    (1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

    (2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

    1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
    2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.
    • Strafrecht
    • Auslandstaten
    • Auslandstat
    • § 7 StGB

Geltung für Taten im Ausland in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht kommt ins Spiel, wenn jemand im Ausland eine Straftat gegen einen Deutschen begeht, solange die Tat am Ort des Geschehens auch strafbar ist oder der Ort nicht unter irgendeine Strafgewalt fällt.

(2) Für andere Straftaten, die im Ausland passieren, gilt das deutsche Strafrecht ebenfalls, wenn die Tat dort strafbar ist oder der Ort keine Strafgewalt hat. Außerdem muss der Täter entweder:

  1. zum Zeitpunkt der Tat Deutscher gewesen sein oder danach Deutscher geworden sein, oder
  2. zum Zeitpunkt der Tat Ausländer gewesen sein, aber in Deutschland betroffen sein. Wenn die Auslieferung des Täters nach dem Gesetz zwar möglich wäre, er aber nicht ausgeliefert wird, weil kein Auslieferungsantrag rechtzeitig gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht machbar ist.
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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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