Simplizitätsgebot

  • Widerruf einfach abgeben, wie die Einwilligung

    Das Simplizitätsgebot beschreibt einen Grundsatz bei der Abgabe und dem Widerruf von Erklärungen oder Willenserklärungen:


    Der Widerruf für die Zukunft muss genauso einfach sein wie die Erteilung einer Einwilligung. Wird ein Vertrag online geschlossen, so ist er auch online zu kündigen. In der Vergangenheit wurden Laufzeitverträge gern online geschlossen, mussten aber per Brief oder Fax gekündigt werden. Dagegen stemmt sich das Simplizitätsgebot.


    Ein weiterer Anwendungsbereich im Datenschutzrecht ist das Abbestellen eines Newsletters oder der Widerruf einer Werbeeinwilligung. Ein elektronischer Newsletter sollte mit nur einem Klick auf den entsprechenden Link abbestellbar sein.

ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft