54810/00 - Deutschland wegen Brechmitteleinsatz verurteilt

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Deutschland am 11. Juli 2006 wegen des zwangsweisen Einsatzes von Brechmitteln an einem Drogenkurier zu einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro verurteilt.

    Hierbei handelte es sich um einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und um menschenunwürdige Behandlung. Zur Begründung erläuterten die Richter, dass es nicht zwingend erforderlich war, das Brechmittel zu verwenden, denn in Deutschland seien schon zwei Menschen nach dem Gebrauch von Brechmitteln verstorben. Man hätte in diesem Fall auf die "natürliche Ausscheidung" der Drogen warten können. Wegen des Todes der beiden Brechmittelopfer waren die Richter der Auffassung, dass diese Zwangsmaßnahme eine Gefahr darstellt und deshalb nur unter "strikter Kontrolle" einzusetzen ist. Das Gericht verglich es mit den anderen Mitgliedstaaten des Europarates, in welchen solch eine Maßnahme keine Anwendung findet. Gegen das Urteil kann keine Berufung eingelegt werden. Nun liegt es an Deutschland die Bestimmungen zu ändern, damit so etwas kein zweites Mal vorkommt.


    Zu diesem Prozess kam es, weil ein Afrikaner, der in Köln lebte, 1993 ein Säckchen Kokain verschluckte, als er festgenommen wurde. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft an, ihm im Krankenhaus durch Brechmittel die Droge zu "entfernen". Er wurde anschließend wegen Drogenschmuggels zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. In der Berufung wurde die Strafe jedoch auf sechs Monate zur Bewährung herunter gesetzt. (Az.: 54810/00). [@]

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