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Artikel 091a GG

  • Weitergeleitet von „Art. 91a Abs. 2 GG“
  • sophme
  • 12. Mai 2022 um 11:41
  • 20. Januar 2026 um 01:00
  • 628 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • "Gemeinschaftsaufgaben"

    (1) Der Bund wirkt auf folgenden Gebieten bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, wenn diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Gemeinschaftsaufgaben):

    1. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
    2. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

    (2) Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates werden die Gemeinschaftsaufgaben sowie Einzelheiten der Koordinierung näher bestimmt.

    (3) Der Bund trägt in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Hälfte der Ausgaben in jedem Land. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 trägt der Bund mindestens die Hälfte; die Beteiligung ist für alle Länder einheitlich festzusetzen. Das Nähere regelt das Gesetz. Die Bereitstellung der Mittel bleibt der Feststellung in den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder vorbehalten.

    • Grundgesetz
    • Art. 91a GG
    • Gemeinschaftsaufgaben

Der Bund packt bei bestimmten Aufgaben der Bundesländer mit an, wenn diese für alle wichtig sind und seine Unterstützung nötig ist, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Hier sind die Bereiche, in denen das passiert:

  1. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
  2. Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz

Das Ganze wird durch ein Bundesgesetz geregelt, und der Bundesrat muss dem zustimmen.

Wenn's um die Ausgaben geht, übernimmt der Bund in der ersten Kategorie die Hälfte der Kosten in jedem Bundesland. Bei der zweiten Kategorie sind es mindestens 50%, und das gilt für alle Länder gleich. Wie genau das abläuft, steht im Gesetz. Die Mittel müssen dann in den Haushaltsplänen von Bund und Ländern festgelegt werden.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
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  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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