Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,
- nach § 327l BGB Nacherfüllung verlangen,
- nach § 327m Abs. 1 und 2 und 4 und 5 BGB den Vertrag beenden oder nach § 327n BGB den Preis mindern und
- nach § 280 Abs. 1 BGB oder § 327m Abs. 3 BGB Schadensersatz oder nach § 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Fassung neu seit 01. Jan 2022