Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte
Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 BGB oder § 327a BGB zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e BGB bis 327g BGB bereitzustellen.
Fassung neu seit 01. Jan 2022