(aufgehoben)
Fassung ab 01. Dez 2021
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Fassung bis einschl 30. Nov 2021
§ 14a TMG Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger
Hat ein Diensteanbieter zur Wahrung des Jugendschutzes personenbezogene Daten von Minderjährigen erhoben, etwa durch Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen, oder anderweitig gewonnen, so darf er diese Daten nicht für kommerzielle Zwecke verarbeiten.
Fassung neu ab 27. Nov 2020