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§ 0866 ZPO

  • Weitergeleitet von „866 Abs. 3 Satz 1 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 1. März 2021 um 00:51
  • 1. November 2025 um 16:22
  • 712 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Arten der Vollstreckung

    (1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung.

    (2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde.

    (3) Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro eingetragen werden; Zinsen bleiben dabei unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht sind. Auf Grund mehrerer demselben Gläubiger zustehender Schuldtitel kann eine einheitliche Sicherungshypothek eingetragen werden.

    • Grundstück
    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Vollstreckung
    • Geldforderung
    • Arten
    • unbewegliches Vermögen
    • § 866 ZPO
    • Vollstreckungsarten

Arten der Vollstreckung

(1) Also, wenn's um die Zwangsvollstreckung von einem Grundstück geht, läuft das so: Man kann eine Sicherungshypothek für die Forderung eintragen, eine Zwangsversteigerung machen oder das Grundstück zwangsverwalten.

(2) Der Gläubiger hat das Recht zu entscheiden, ob eine dieser Maßnahmen allein oder zusammen mit anderen durchgeführt werden soll.

(3) Eine Sicherungshypothek kann man nur für Beträge über 750 Euro eintragen, und die Zinsen zählen dabei nicht, solange sie nur als Nebenforderung gelten. Wenn mehrere Schuldtitel zum gleichen Gläubiger gehören, kann man auch eine gemeinsame Sicherungshypothek eintragen.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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