Hier geht's um die Herausgabe von Sachen, die jemand anderes hat. Wenn also eine Sache, die du zurückbekommen willst, bei jemandem ist, kannst du als Gläubiger einen Antrag stellen. Dann wird dein Anspruch auf die Rückgabe der Sache nach den Regeln behandelt, die auch für die Pfändung und Überweisung von Geldforderungen gelten.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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